Fachgutachten zur Artengruppe der Fledermäuse
Alle heimischen Fledermausarten sind nach dem Bundes-naturschutzgesetz "streng geschützt". Daher ist es notwendig, in Planungsverfahren Fledermäuse zu erfassen und nachgewiesene Lebensstätten und Lebensräume angemessen zu berücksichtigen.

bei Eingriffsvorhaben (Bebauungsplänen, Straßenbau,
Windenergieanlagen ...)

ökologische Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben von
Gebäuden z.B. Kirchen

Quartiersuche bzw. -kontrolle
Begutachtung von Baumbeständen oder Gebäuden
Die Echoortungsrufe der Fledermäuse werden mit Ultraschall-detektoren aufgenommen und mit spezieller Analysesoftware ausgewertet. Diese Methode ermöglicht die Bestimmung auf Artniveau.
Für besondere Fragestellungen werden auch Netzfänge durchgeführt.